Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1 Für die Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen mit der M+T Druckwassertechnik GmbH, Amtsgericht Köln HRB 55098, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn diese von der M+T Druckwassertechnik GmbH schriftlich bestätigt werden.

1.2 Die Allgemeinen Servicebestimmungen und die jeweiligen Betriebsanleitung zu den Waren sind Bestandteil dieser AGB und gelten ergänzend.

1.3 Alle Vereinbarungen, insbesondere Änderungen, Ergänzungen sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen und Nebenabreden, die zwischen der M+T Druckwassertechnik GmbH und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

2. Bestellung und Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche im Internet, in Katalogen, Prospekten, o. ä. enthaltenen Warenangebote der M+T Druckwassertechnik GmbH sind bis zur Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung an den Besteller oder bis zur Absendung der bestellten Ware an den Besteller durch die M+T Druckwassertechnik GmbH freibleibend und unverbindlich.

2.2 Mit seiner Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Angebot ab, an das er zwei Wochen nach dessen Zugang bei der M+T Druckwassertechnik GmbH gebunden bleibt. Die M+T Druckwassertechnik GmbH kann das Angebot innerhalb dieses Zeitraums wahlweise durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch (Teil-)Lieferung und Rechnungserteilung annehmen. Wird dem Besteller die Ware unter Überschreitung der zuvor genannten Frist zugesandt, so ist hierin ein Angebot seitens der  M+T Druckwassertechnik GmbH zu sehen.

3. Preise

3.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung gelten die Preise der M+T Druckwassertechnik GmbH ab Werk bzw. Lager, ohne Verpackung, Verladung, Transport, Zoll, Versicherung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

3.2 Der Mindest- Rechnungsbetrag (Netto- Warenwert) beträgt 30,00 € . Bei Unterschreiten wird eine Ausgleichsgebühr in Höhe des Differenzbetrages erhoben.

3. 3 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann je

4. Liefertermine, Gefahrenübergang

4.1 Verbindliche Lieferfristen zwischen den Parteien werden ausschließlich schriftlich vereinbart. Sie setzen voraus, dass alle Rechnungs- und Lieferdaten sowie etwaige Freigaben und Genehmigungen vorliegen, die bestellte Ware verfügbar ist und eventuell vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.

4.2 Der Versand der bestellten Ware erfolgt durch von der M+T Druckwassertechnik GmbH beauftragte Transportunternehmen zu deren Standardversicherungskonditionen auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Versicherung von Lieferungen gegen Transportschäden wird von M+T Druckwassertechnik GmbH nur auf Grund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Besteller und gegen Berechnung der Versicherungsgebühr abgeschlossen.

4.3 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht am Lagerort mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretender Verzögerung der Absendung geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft auf diesen über. Wird versandbereit gemeldete Ware nicht innerhalb von 14 Tagen abgerufen, ist die M+T Druckwassertechnik GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl entweder die Ware zu versenden  oder gegen Berechnung von Lagerkosten in Höhe von monatlich 0,5% des Netto- Rechnungsbetrages, max. 5 % des Warenwertes, zu lagern.

4.4 Verzögert sich die Lieferung auf Grund höhere Gewalt oder auf Grund anderer von M+T Druckwassertechnik GmbH oder deren Lieferanten nicht zu vertretender Ereignisse (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Transportstörungen, behördliche Eingriffe, Probleme bei der Materialbeschaffung oder Energieversorgung, usw.) verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer der Störung. Dem Besteller werden Beginn und Ende der Lieferhemmnisse unverzüglich mitgeteilt. Wird die Lieferung durch die o.a. Ereignisse unmöglich oder unzumutbar, wird die M+T Druckwassertechnik GmbH von Ihrer Lieferpflicht frei. Bei einer Dauer der von M+T Druckwassertechnik GmbH nicht zu vertretenden Lieferverzögerung von über 4 Wochen sind beide Vertragsparteien berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bereits empfangene Gegenleistungen sind in diesem Falle von beiden Parteien unverzüglich zurück zu erstatten.

 4.5 Nimmt der Besteller die Lieferung oder Leistung nicht ab, oder verhält er sich vertragswidrig, kann die  M+T Druckwassertechnik GmbH wahlweise auf Abnahme bestehen, oder 30% des vereinbarten Preises als Schadensersatz verlangen. Dem Besteller bleibt es in diesem Falle vorbehalten, nachzuweisen, dass der  durch die Vertragsverletzung entstandene Schaden entweder überhaupt nicht oder nur in geringerem Umfang entstanden ist.

4.6 Die M+T Druckwassertechnik GmbH ist berechtigt, Teillieferungen und -leistungen durchzuführen und gesondert zu berechnen.

4.7 Gerät die M+T Druckwassertechnik GmbH mit einer Lieferung in Verzug, so ist ihre Schadensersatzpflicht nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt.

5. Gewährleistung

5.1 Die von der M+T Druckwassertechnik GmbH geschuldete vereinbarte Beschaffenheit einer bestellten Ware ergibt sich ausschließlich aus den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Besteller. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, sind sämtliche in Auskünften, Angeboten, Produktbeschreibungen, Prospekten o. ä. gemachten Angaben zu den von der M+T Druckwassertechnik GmbH vertriebenen Produkten unverbindlich und keine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien i.S.d. § 443 BGB.

5.2 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf Vollständigkeit, Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Leistungen zu überprüfen. Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind der M+T Druckwassertechnik GmbH innerhalb einer Woche nach Anlieferung, versteckte Mängel unmittelbar nach deren Feststellung, durch schriftliche Anzeige zu melden. In jedem Fall hat eine weitere Verwendung der mit Mängel behafteten Ware, zu unterbleiben. Der M+T Druckwassertechnik GmbH  ist an Ort und Stelle Gelegenheit zur Begutachtung der Mängel zu gewähren. Die beanstandete Ware ist der M+T Druckwassertechnik GmbH auf Verlangen frachtfrei zurückzusenden. Für eine ordnungsgemäße Lagerung der beanstandeten Ware hat der Besteller auf seine Kosten zu sorgen.

5.3 Im Falle eines Sachmangels stehen dem Besteller die gesetzlich bestimmten Gewährleistungsansprüche mit folgenden Einschränkungen zu: Soweit gesetzlich zulässig, wird die Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen, die durch natürliche Abnutzung, durch unsachgemäße Behandlung seitens des Bestellers oder von ihm beauftragter Dritter (fehlerhafte Montage, unsachgemäße Inbetriebnahme, übermäßige Beanspruchung, Einbau fremder Austauschteile, unsachgemäße Änderungen und Instandsetzungsarbeiten etc.) oder durch äußere Einflüsse (Temperatur- und Witterungseinflüsse, chemische und elektrische Einflüsse) entstanden sind. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche sind nach Maßgabe von Ziffer 7 dieser AGB begrenzt. 

5.4 Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.5 Warenrückgaben, die von der M+T Druckwassertechnik GmbH nicht zu vertreten sind, bedürfen deren Zustimmung und haben für sie kostenfrei zu erfolgen. Für die Rücknahme von unbenutzten, neuwertigen Waren berechnet die  M+T Druckwassertechnik GmbH eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% des Netto- Warenwertes. Verpackungs- und Versandkosten werden in diesem Falle nicht erstattet.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, auch der jeweiligen Saldoforderungen aus laufenden, gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, Eigentum der M+T Druckwassertechnik GmbH.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die  M+T Druckwassertechnik GmbH berechtigt, die Ware nach Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen und dazu jederzeit die in ihrem Eigentum stehende Vorbehaltsware an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen, den Ort zu betreten, an dem sich die Ware befindet und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen.

5.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen alle Risiken insbesondere Feuer, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Wasserschäden zu versichern und die Versicherungsansprüche in Höhe des Warenwertes an die M+T Druckwassertechnik GmbH abzutreten. Diese nimmt die Abtretung an. Pfändung oder Sicherungsübereignung sowie Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung oder nach Beantragung oder Eröffnung des Konkurses sind dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller tritt hiermit alle Forderungen incl. Saldoforderungen mit sämtlichen Nebenrechten aus der Veräußerung oder Verwertung von Vorbehaltsware an die M+T Druckwassertechnik GmbH ab; diese nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen hat der Besteller bereits abgetretene Forderungen und seine Schuldner aus einer Weiterveräußerung bekannt zu geben. Es sind durch den Besteller alle zum Einzug der Verbindlichkeiten aus der Veräußerung der Vorbehaltsware erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen, sowie dem Schuldner die Abtretung an die M+T Druckwassertechnik GmbH mitzuteilen.

6.4 Verarbeitung, Vermischung und Umbildung von Vorbehaltsware erfolgt für die M+ T Druckwassertechnik GmbH als Hersteller,  jedoch ohne jegliche Verpflichtung für diese. Der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache steht der M+T Druckwassertechnik GmbH im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zum Verkehrswert der übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung zu.

6.4 Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so überträgt er der  M+ T Druckwassertechnik GmbH schon jetzt einen Miteigentumsanteil in o. a. Verhältnis. Die neue Sache gilt ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen, und wird vom Besteller für die M+ T Druckwassertechnik GmbH unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt verwahrt. Der Besteller hat die M+ T Druckwassertechnik GmbH von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die  abgetretenen Forderungen unverzüglich, unter Übergabe der für den Widerspruch erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Die zur Abwehr der Eingriffe Dritter entstandenen Kosten sind der  M+ T Druckwassertechnik GmbH vom Besteller zu erstatten.

6.5 Übersteigt der Wert der für die  M+ T Druckwassertechnik GmbH bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um 20 %, so ist sie auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe übersteigender Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Die Rechnungen der M+T Druckwassertechnik GmbH sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ware und der diese betreffenden Rechnung  mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach  Zugang der Ware und der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Skonto wird nicht gewährt, wenn Zahlungen mit Wechsel erfolgen. Die Ablehnung von Schecks und Wechsel behält sich die  M+T Druckwassertechnik GmbH ausdrücklich vor. Deren Annahme erfolgt nur zahlungshalber ohne Gewähr für eine rechtzeitige Vorlage. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Bei Ablehnung der Diskontierung eines Wechsels durch die Bank hat unverzüglich Barzahlung zu erfolgen.

7.2 Leistet der Besteller nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Ware  und Rechnung, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Er hat dann Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz, mindestens jedoch 9%, zu zahlen. Darüber hinaus ist die M+T Druckwassertechnik GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen bis zum kompletten Eingang offener Zahlungen zurückzuhalten. 

7.3 Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 33 Tagen nach Zugang der Ware und der Rechnung ist die M+T Druckwassertechnik GmbH berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Besteller vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Haftung

8.1 Sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, bezüglich derer der M+T Druckwassertechnik GmbH oder ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, haftet die  M+T Druckwassertechnik GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Andernfalls ist die Schadenersatzhaftung  auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Insbesondere haftet die M+T Druckwassertechnik GmbH in diesem Fall nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. 

8.2 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die M+T Druckwassertechnik GmbH aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend haftet, in Fällen des Vorsatzes wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder soweit eine Haftung wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit i.S.v. § 443 BGB oder  wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels vorliegt. Fehlt eine garantierte Beschaffenheit, haftet die  M+T Druckwassertechnik GmbH nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war.

8.3 Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der M+T Druckwassertechnik GmbH.

9. Urheberrecht Die M+T Druckwassertechnik GmbH behält sich Eigentums- und Urheberrechte an dem Besteller ausgehändigten Unterlagen (Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Prospekte, Produktbeschreibungen, Muster, etc.) ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und müssen jederzeit auf Verlangen der M+T Druckwassertechnik GmbH uneingeschränkt herausgegeben werden.

10. Datenschutz Die M+T Druckwassertechnik GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Besteller, gleich ob diese vom Besteller  selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zu speichern und zu verarbeiten.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

11.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Soweit gesetzlich zulässig und von den  Parteien nicht ausdrücklich  anders vereinbart, ist Leverkusen Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich Ansprüchen aus Schecks und Wechseln.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung oder Teile von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vertragsvereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige, dem angestrebten Zweck möglichst nahekommende Regelung, zu ersetzen.

M+T Druckwassertechnik
Leverkusen, den 23.01.2007


M+T Druckwassertechnik GmbH
Peter - Joseph - Lenné - Str. 10
D- 51377 LEVERKUSEN  (Germany)

Tel: +49 (0)214 20693-0
Fax: +49 (0)214 20693-10
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